Vor Ort und persönlich klären wir die jeweiligen Details Ihres/Ihrer Fonds. Hierbei wägen wir ab, wie bei den jeweiligen Fondsbeteiligungen am Besten zu verfahren ist. Gibt es die Chance auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bank? Dann kann das ebenso eine Option sein, wie der Verkauf Ihrer Beteiligung am Zweitmarkt. Da wir nur den Erfolgsfall honoriert bekommen, versteht es sich von selbst, dass wir nur tätig werden, wenn wir die Erfolgschancen positiv bewerten. Negative Schlagzeilen aus der Presse über bankrotte Finanzunternehmen und Bankhäuser, geprellte Anleger und unseriöse Vermittler, sowie Banken, die ihre eigenen Interessen verfolgt haben, sind heute leider keine Seltenheit mehr. Jedes Jahr verlieren in Deutschland Anleger Beträge in Milliardenhöhe, weil sie auf das „falsche Pferd“ gesetzt haben. Seit 2012 sind wir dafür verantwortlich, dass unsere Mandanten weit über 10 Millionen Euro an Kulanzzahlungen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten von der vermittelnden Bank, nachdem wir – anwaltlich unterstützt – außergerichtliche Vergleiche schließen konnten.Aus unzähligen Kundengesprächen wissen wir, dass der Verkauf der Beteiligungen oft gewünscht ist. Mittlerweile geht es in den Gesprächen immer öfter um „Schadensbegrenzung“ und „Gewinnmitnahmen“.Wir betrachten Ihren Fonds objektiv, können einschätzen, ob ein Verkauf sinnvoll erscheint. Da wir auch immer nur prozentual am Ihnen zufließenden Erlös unser Honorar berechnen, kann unser Ziel nur der maximale Erlös sein.