HomeWirtschatfliche Beratung

Seit unserer Gründung sind wir auf den Bereich der geschlossenen Beteiligungen spezialisiert und haben daher ausschließlich Mitarbeiter mit jahrzehntelanger Fondskompetenz in unseren Reihen.

WAS WIR MACHEN?GESCHLOSSENE FONDSBETEILIGUNGEN

Vor Ort und persönlich klären wir die jeweiligen Details Ihres/Ihrer Fonds. Hierbei wägen wir ab, wie bei den jeweiligen Fondsbeteiligungen am Besten zu verfahren ist. Gibt es die Chance auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bank?  Dann kann das ebenso eine Option sein, wie der Verkauf Ihrer Beteiligung am Zweitmarkt. Da wir nur den Erfolgsfall honoriert bekommen, versteht es sich von selbst, dass wir nur tätig werden, wenn wir die Erfolgschancen positiv bewerten. Negative Schlagzeilen aus der Presse über bankrotte Finanzunternehmen und Bankhäuser, geprellte Anleger und unseriöse Vermittler, sowie Banken, die ihre eigenen Interessen verfolgt haben, sind heute leider keine Seltenheit mehr. Jedes Jahr verlieren in Deutschland Anleger Beträge in Milliardenhöhe, weil sie auf das „falsche Pferd“ gesetzt haben. Seit 2012 sind wir dafür verantwortlich, dass unsere Mandanten weit über 10 Millionen Euro an Kulanzzahlungen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten von der vermittelnden Bank, nachdem wir – anwaltlich unterstützt – außergerichtliche Vergleiche schließen konnten.Aus unzähligen Kundengesprächen wissen wir, dass der Verkauf der Beteiligungen oft gewünscht ist. Mittlerweile geht es in den Gesprächen immer öfter um „Schadensbegrenzung“ und „Gewinnmitnahmen“.Wir betrachten Ihren Fonds objektiv, können einschätzen, ob ein Verkauf sinnvoll erscheint. Da wir auch immer nur prozentual am Ihnen zufließenden Erlös unser Honorar berechnen, kann unser Ziel nur der maximale Erlös sein.

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Step 1
In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch erörtern wir Ihre Möglichkeiten.
Step 2
Wir prüfen in unseren Gesprächen vor Ort Ihre Fonds und berechnen den Kapitalzufluss.
Step 3
Unser BackOffice führt Sie durch den Verkaufsprozess.
Step 4
Nach erfolgter Umschreibung auf den Käufer erhalten Sie Ihr Geld.

Unsere Mandanten haben sich vor allem aufgrund der nachfolgenden Punkte für eine Veräußerung ihrer Beteiligung über den Zweitmarkt entschlossen:5 Gute Gründe

  • Vermeidung eines unter Umständen teuren Rechtsstreits: Viele Anleger geschlossener Fonds, insbesondere Anleger ohne Rechtsschutzversicherung, scheuen die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung, da sie nicht „noch mehr gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen“ möchten. Bei einer Veräußerung Ihrer Beteiligung gehen Sie hingegen keine finanziellen Risiken ein.
  • Schneller Liquiditätszufluss: Nach erfolgreicher Veräußerung der Beteiligung wird der Kaufpreis abzüglich der Provision direkt vom Zweitmarktportal auf das Konto unserer Mandanten überwiesen.
  • Reduzierung der Haftung: Der Käufer übernimmt die Haftung für nach Abschluss des Übertragungsvertrages eintretende haftungsauslösende Umstände.
  • Übertragung der Beteiligung auf den Käufer: Nach der Veräußerung der Beteiligung tritt der Erwerber vollumfänglich in die (Treuhand-) Gesellschafterstellung ein und der Verkäufer scheidet aus der Fondsgesellschaft aus
  • den Tisch sauber machen“. Immer häufiger wünschen gerade die älteren Anleger das die Fondsbeteiligungen aus der Vermögensaufstellung verschwinden. Man möchte keine Post mehr bearbeiten und die Beteiligungen auch nicht an die nächste Generation vererben.
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